Gesetzliche Betreuungen – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – Informationen, Beratung, Unterstützung
Die Lebenshilfe Odenwaldkreis e.V. ist auch anerkannter Betreuungsverein gemäß § 14 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG). Als solcher übernehmen wir gesetzliche Betreuungen, informieren zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie beraten und unterstützen ehrenamtlich Betreuende und Bevollmächtigte.
Jede und jeder kann in eine Lebenssituation kommen, in der sie oder er nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr in der Lage ist, Angelegenheiten selbst zu regeln und notwendige Entscheidungen zu treffen.
Erkrankungen, Behinderungen oder Unfälle können – unabhängig vom Lebensalter – solche Situationen herbeiführen, ebenso der Abbau von Fähigkeiten, insbesondere im Alter.
Dafür kann und sollte man rechtzeitig rechtliche Vorsorge treffen und selbst schriftlich festlegen, was dann geschehen soll, wer das Notwendige veranlasst und Entscheidungen trifft. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Formulare zum Download bereit. Die Mustervordrucke sind Vorschläge und können entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse und Wünsche verändert oder ergänzt werden.
Wir empfehlen, zusätzlich Beratung in Anspruch zu nehmen – juristisch bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder im Notariat, medizinisch bei Ärztinnen und Ärzten Ihres Vertrauens. Wir, die Lebenshilfe Odenwaldkreis e.V., bieten zu allen relevanten Fragen Informationsveranstaltungen an und beraten Sie auch gerne individuell.
Unabhängig davon, ob Sie weitere Regelungen treffen wollen, sollten Sie auf jeden Fall in einer Generalvollmacht mindestens eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, alle rechtlichen Angelegenheiten für Sie zu besorgen, wenn Sie selbst dazu nicht (mehr) in der Lage sein sollten.
Wollen Sie eine gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuung vermeiden, müssen Sie über eine Generalvollmacht hinaus Ihren Vertrauenspersonen konkrete Befugnisse geben, für Sie in der Gesundheitssorge, bei Wohnungsangelegenheiten und beim Aufenthalt, in Vermögensfragen und gegenüber Behörden und Gerichten tätig zu werden und an Ihrer statt Entscheidungen zu treffen.
Wenn Sie eine gerichtlich überprüfte Tätigkeit für sich wünschen, können Sie in einer Betreuungsverfügung im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuerin oder Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergehen kann.
In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass Sie Ihre gesundheitlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, Vorsorge dazu treffen, ob und wie eine medizinische Behandlung zu erfolgen hat. Sie selbst entscheiden im Voraus, was im Fall der Fälle zu geschehen hat und was zu unterlassen ist.
In § 1358 BGB ist seit dem 01.01.2023 ein Notvertretungsrecht des nicht getrenntlebenden Ehepartners geregelt, das im Notfall ein zeitlich auf sechs Monate begrenztes Vertretungsrecht gibt. Die Rechte sind jedoch inhaltlich auf die besondere Notfallsituation beschränkt und können keine Vollmacht ersetzen. Eines Formulars bedarf es nicht – es gilt die gesetzliche Regelung.
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Telefon: 06061 / 13 90 07 7
E-Mail: info@lebenshilfe-odenwaldkreis.de
Veranstaltungen, Schulungen und Treffen für Betreuerinnen und Betreuer.
Alle Vordrucke als PDF, einzeln oder gebündelt im Infoheft.
Rechtsträger: Lebenshilfe Odenwaldkreis e.V., 1. Vorsitzender Marco Lautenschläger, In der Aue 22, 64385 Reichelsheim